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1. Geltung
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Landgut Stüttem GmbH,
Stüttem 1, 51688 Wipperfürth, vertreten durch Frau Anja Laudenberg
(im Folgenden: Landgut Stüttem). Sie gelten damit für gegenwärtige
und künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich vereinbart wird.
2. Abschluss des Vertrages
- Der Kunde ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden.
- Aufträge bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch
das Landgut Stüttem. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail
oder in sonstiger Weise erfolgen. Durch die Erbringung der Leistung
wird der Auftrag ebenfalls bestätigt.
- Der Besteller/der Anmeldende haftet selbst
und persönlich für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den
durch ihn angemeldeten Gästen/Teilnehmern.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen,
insbesondere von Gruppen, Reise-, Konferenz- und
Seminarveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor
Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
- Der Kunde hat dem Hotel die garantierte
Anzahl der Teilnehmer an einer Bankett-, Konferenz- oder sonstigen
Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen, bei
Veranstaltungen ab 50 Personen 5 Arbeitstage vorher. Tatsächliche
Abweichungen nach unten können in diesen Fällen nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung.
Überschreitungen nach oben werden bis zu maximal 5 % vom Landgut
Stüttem akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf
gewährleistet. Über weitergehende Überschreitungen der
Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Landgut
Stüttem. Bei Überschreitungen wird bei der Abrechnung die
tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt.
- Weicht der Inhalt der
Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der
abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und für das
Landgut Stüttem dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von
10 Tagen von der Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
- Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und
Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder
Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Landgut Stüttem.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle
Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Landgut Stüttem 6 Monate.
3. An- und Abreise
- Ohne anders lautende, schriftliche
Vereinbarung ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14.00 Uhr
des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe (Checkout) bis
11.00 Uhr zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei Abreise bis 18.00
Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vorlag der Abreise
mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis,
nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer
müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist
das nicht geschehen, kann das Landgut Stüttem über die Zimmer
verfügen, sollte nicht ausdrücklich eine Anreisezeit nach 18.00 Uhr
vereinbart worden sein.
4. Leistungen, Preise
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart
sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den
Angaben der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit
im Prospekt nicht anders ausgeschrieben, umfasst der Preis (bei
Zimmerreservierungen) Beherbergung, gebuchte Verpflegung,
Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.
- Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in
Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
- Verbindlichkeit von Angeboten
- Die ausgezeichneten Preise sind
Inklusivpreise und verstehen sich inkl. Bedienungsgeld und der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach
Vertragsabschluss erhöhen, werden die Preise automatisch
angeglichen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich
der vom Landgut Stüttem allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann das Landgut Stüttem den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
- Sämtliche Preisauszeichnungen gelten in
Euro.
- Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht
hinausgehen, kann das Hotel von da ab das Bedienungsgeld aufgrund
von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht
bereits einen Zeitraum nach Mitternacht berücksichtigt.
5. Zahlung
-Vorauszahlungen
- Für die Reservierung kann ein Betrag in
Höhe der Hälfte der Kosten verlangt werden. Werden vom Landgut
Stüttem erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern
keine Terminangaben mindestens 90 Tage vor der Ankunft) geleistet,
so entbindet dies das Landgut Stüttem von den getroffenen
Vereinbarungen. Der Kunde haftet dem Landgut Stüttem gegenüber für
die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich
bestellter Speisen und Getränke.
- Sollten keine besonderen Vereinbarungen zur
Zahlung getroffen worden sein gilt folgendes:
- Die Zahlung hat sofort, jedoch spätestens
innerhalb von sieben Tagen nach Leistungsbezug in bar, per Scheck
oder per Überweisung zu erfolgen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte ist
das Hotel berechtigt 5 % Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
- Der Kunde darf nur mit rechtskräftigen oder
unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Eine Abtretung von
Forderungen des Kunden gegen das Landgut Stüttem ist nicht
gestattet.
6.
Rücktritt
- Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform
vorliegen.
- Für Hotelzimmerbuchungen bis 14 Personen
(Individualgast): Ein Rücktritt bis zum 22. Tag vor Ankunft ist
möglich. Bei Rücktritt zwischen dem 21. Und 15. Tag vor dem
Anreisetermin werden 50 % auf den Zimmerpreis berechnet. Bei
Rücktritt zwischen dem 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag werden 70 %
des Zimmerpreises berechnet. Bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor dem
Anreisetag werden 80 % des Zimmerpreises und 60 % einer ggf.
vereinbarten Pensionsvereinbarung berechnet.
- Für Hotelzimmerbuchungen ab 15 Personen
(Gruppenarrangement) gelten folgende Fristen der Um- und
Abbestellung: Bis 90 Tage vor Ankunft ist eine vollständige
Abbestellung möglich. Bis 45 Tage vor Ankunft werden 50 % der
vereinbarten Logisnächte berechnet. Bis 30 Tage vor Ankunft werden
60 % der vereinbarten Logisnächte berechnet. Bis 10 Tage vor Ankunft
werden bis zu 80 % der vereinbarten Logisnächte berechnet
- Für vereinbarte Veranstaltungen und die
Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und
Abbestellungsfristen Gültigkeit:
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-Abbestellung (Kalendertag) vor der Veranstaltung |
Anspruch des Hotels |
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vom 9. bis 6. Monat |
20% des
Veranstaltungspreises |
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vom 6. bis 3. Monat |
40% des
Veranstaltungspreises |
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vom 3. bis 1. Monat |
60% des Veranstaltungspreises |
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vom 30. bis 7. Tag |
80% des Veranstaltungspreises |
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vom 7. bis 1. Tag |
90% des Veranstaltungspreises |
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nach dem 1. Tag |
100% des Veranstaltungspreises
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Sollte zum Zeitpunkt der Abbestellung noch keine detaillierte
Vereinbarung aber den Umfang der Veranstaltung getroffen worden
sein, so gilt der Mindest-Buffetpreis x Personenzahl. -Leistungen
durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge eines Rücktritts
oder einer Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall in voller
Höhe zu zahlen.
- Dem Besteller bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Landgut Stüttem der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
7. Haftung
- Die Vertragspartner des Landgut Stüttem
bzw. der Kunde als solcher haftet gegenüber dem Landgut Stüttem in
vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte
Schäden. Es obliegt dem Kunden hierfür die entsprechenden
Versicherungen abzuschließen. Das Landgut Stüttem kam den Nachweis
einer solchen Versicherung verlangen.
- Eine von der Vereinbarung abweichende
Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Landgut
Stüttem zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne
dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert
wird.
- Wird das Landgut Stüttem durch höhere
Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so
kann hierzu keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist
das Landgut Stüttem gegenüber dem Kunden verpflichtet sich um die
anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
- Soweit das Landgut Stüttem für den Kunden
Fremdleistungen technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es im Namen des Kunden. Der Kunde haftet für die
pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung zur Verfügung gestellter
Einrichtungen und stellt das Landgut Stüttem von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung frei.
- Soweit das Landgut Stüttem für den Kunden
Fremdleistungen von Dritten beschafft werden hierüber schriftliche
Vereinbarungen getroffen. Hierbei gelten - soweit nicht anders
vereinbart - die gleichen Bedingungen wie in den zwischen dem
Landgut Stüttem und dem Erbringer der Fremdleistung getroffenen
Vereinbarungen.
- Das Landgut Stüttem haftet für die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungen von
durch das Landgut Stüttem vermittelten Hotels und sonstigen
Einrichtungen.
- Die Beteiligung an Sport- und sonstigen
Freizeitaktivitäten müssen Sie selbst verantworten; Sportanlagen,
Fahrzeuge und Geräte sollten vor Gebrauch stets überprüft werden.
-Gewährleistungen: Wird eine Leistung nicht, oder nicht
vertragsgemäß erbracht, so kam der Gast/Veranstalter Nachbesserungen
verlangen. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende
Herabsetzung des Preises verlangen, wenn nach fruchtlosem
Abhilfeverlangen die Leistung nicht oder nur in gemindertem Umfang
erbracht werden kann. Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, bei
Auftreten einer Leistungsstörung alles ihm zumutbare zu unternehmen,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden
gering zu halten. Der Gast/Veranstalter ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung
mitzuteilen. (Diese oder eine autorisierte Vertretung ist zu jeder
Zeit persönlich oder telefonisch erreichbar.) Kommt der
Gast/Veranstalter seinen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm
Ansprüche insoweit nicht zu. Eine etwaige Versicherung von
mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel
haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte
Gegenstände.
- Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung des Landgut Stüttem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftungshöhe wird in jedem Fall beschränkt auf
3.000,00 EUR.
8. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
- Der Veranstalter darf Speisen und Getränke
zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In
Sonderfällen kann geprüft werden, ob eine Servicegebühr und/oder
Korkgeld berechnet wird.
- Zeitungsanzeigen, die die Einladung zu
Veranstaltungen jeder Art enthalten, bedürfen grundsätzlich der
Zustimmung der Hotelleitung.
- Hat das Landgut Stüttem begründeten Anlass
zu der Annahme, dass die Veranstaltung die Sicherheit des Landgut
Stüttem oder der Gäste bedroht, sowie im Falle von höherer Gewalt
oder innerer Unruhe, so hat das Landgut Stüttem das Recht, die
Veranstaltung abzusagen, In diesem Fall gelten die Regelungen
betreffen den Rücktritt entsprechend.
9. Allgemeines
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie
Druck-, Rechtschreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn
sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Landgut Stüttem
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist
Wipperfürth.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Wipperfürth ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine ihr in
wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommende gültige
Bestimmung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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