1. Geltung
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Landgut Stüttem GmbH, Stüttem 1, 51688 Wipperfürth, vertreten durch Frau Anja Laudenberg (im Folgenden: Landgut Stüttem). Sie gelten damit für gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wird.

2. Abschluss des Vertrages
- Der Kunde ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden.
- Aufträge bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch das Landgut Stüttem. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise erfolgen. Durch die Erbringung der Leistung wird der Auftrag ebenfalls bestätigt.
- Der Besteller/der Anmeldende haftet selbst und persönlich für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den durch ihn angemeldeten Gästen/Teilnehmern.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, Reise-, Konferenz- und Seminarveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
- Der Kunde hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Bankett-, Konferenz- oder sonstigen Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen, bei Veranstaltungen ab 50 Personen 5 Arbeitstage vorher. Tatsächliche Abweichungen nach unten können in diesen Fällen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen nach oben werden bis zu maximal 5 % vom Landgut Stüttem akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf gewährleistet. Über weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Landgut Stüttem. Bei Überschreitungen wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und für das Landgut Stüttem dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
- Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Landgut Stüttem.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Landgut Stüttem 6 Monate.

3. An- und Abreise
- Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe (Checkout) bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei Abreise bis 18.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vorlag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist das nicht geschehen, kann das Landgut Stüttem über die Zimmer verfügen, sollte nicht ausdrücklich eine Anreisezeit nach 18.00 Uhr vereinbart worden sein.

4. Leistungen, Preise
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit im Prospekt nicht anders ausgeschrieben, umfasst der Preis (bei Zimmerreservierungen) Beherbergung, gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.
- Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
- Verbindlichkeit von Angeboten
- Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich inkl. Bedienungsgeld und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Landgut Stüttem allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Landgut Stüttem den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
- Sämtliche Preisauszeichnungen gelten in Euro.
- Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel von da ab das Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits einen Zeitraum nach Mitternacht berücksichtigt.

5. Zahlung
-Vorauszahlungen
- Für die Reservierung kann ein Betrag in Höhe der Hälfte der Kosten verlangt werden. Werden vom Landgut Stüttem erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangaben mindestens 90 Tage vor der Ankunft) geleistet, so entbindet dies das Landgut Stüttem von den getroffenen Vereinbarungen. Der Kunde haftet dem Landgut Stüttem gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
- Sollten keine besonderen Vereinbarungen zur Zahlung getroffen worden sein gilt folgendes:
- Die Zahlung hat sofort, jedoch spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistungsbezug in bar, per Scheck oder per Überweisung zu erfolgen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte ist das Hotel berechtigt 5 % Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
- Der Kunde darf nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen das Landgut Stüttem ist nicht gestattet.

6. Rücktritt
- Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
- Für Hotelzimmerbuchungen bis 14 Personen (Individualgast): Ein Rücktritt bis zum 22. Tag vor Ankunft ist möglich. Bei Rücktritt zwischen dem 21. Und 15. Tag vor dem Anreisetermin werden 50 % auf den Zimmerpreis berechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag werden 70 % des Zimmerpreises berechnet. Bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor dem Anreisetag werden 80 % des Zimmerpreises und 60 % einer ggf. vereinbarten Pensionsvereinbarung berechnet.
- Für Hotelzimmerbuchungen ab 15 Personen (Gruppenarrangement) gelten folgende Fristen der Um- und Abbestellung: Bis 90 Tage vor Ankunft ist eine vollständige Abbestellung möglich. Bis 45 Tage vor Ankunft werden 50 % der vereinbarten Logisnächte berechnet. Bis 30 Tage vor Ankunft werden 60 % der vereinbarten Logisnächte berechnet. Bis 10 Tage vor Ankunft werden bis zu 80 % der vereinbarten Logisnächte berechnet
- Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:

-Abbestellung (Kalendertag) vor der Veranstaltung

Anspruch des Hotels

 

vom 9. bis 6. Monat

  20% des Veranstaltungspreises

 

vom 6. bis 3. Monat

  40% des Veranstaltungspreises

 

vom 3. bis 1. Monat

  60% des Veranstaltungspreises

 

vom 30. bis 7. Tag

  80% des Veranstaltungspreises

 

vom 7. bis 1. Tag

  90% des Veranstaltungspreises

 

nach dem 1. Tag

100% des Veranstaltungspreises

- Sollte zum Zeitpunkt der Abbestellung noch keine detaillierte Vereinbarung aber den Umfang der Veranstaltung getroffen worden sein, so gilt der Mindest-Buffetpreis x Personenzahl. -Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge eines Rücktritts oder einer Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall in voller Höhe zu zahlen.
- Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Landgut Stüttem der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Haftung
- Die Vertragspartner des Landgut Stüttem bzw. der Kunde als solcher haftet gegenüber dem Landgut Stüttem in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Es obliegt dem Kunden hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Landgut Stüttem kam den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.
- Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Landgut Stüttem zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
- Wird das Landgut Stüttem durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hierzu keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Landgut Stüttem gegenüber dem Kunden verpflichtet sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
- Soweit das Landgut Stüttem für den Kunden Fremdleistungen technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung zur Verfügung gestellter Einrichtungen und stellt das Landgut Stüttem von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Soweit das Landgut Stüttem für den Kunden Fremdleistungen von Dritten beschafft werden hierüber schriftliche Vereinbarungen getroffen. Hierbei gelten - soweit nicht anders vereinbart - die gleichen Bedingungen wie in den zwischen dem Landgut Stüttem und dem Erbringer der Fremdleistung getroffenen Vereinbarungen.
- Das Landgut Stüttem haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungen von durch das Landgut Stüttem vermittelten Hotels und sonstigen Einrichtungen.
- Die Beteiligung an Sport- und sonstigen Freizeitaktivitäten müssen Sie selbst verantworten; Sportanlagen, Fahrzeuge und Geräte sollten vor Gebrauch stets überprüft werden. -Gewährleistungen: Wird eine Leistung nicht, oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kam der Gast/Veranstalter Nachbesserungen verlangen. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen, wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die Leistung nicht oder nur in gemindertem Umfang erbracht werden kann. Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, bei Auftreten einer Leistungsstörung alles ihm zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Der Gast/Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. (Diese oder eine autorisierte Vertretung ist zu jeder Zeit persönlich oder telefonisch erreichbar.) Kommt der Gast/Veranstalter seinen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Eine etwaige Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
- Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Landgut Stüttem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungshöhe wird in jedem Fall beschränkt auf 3.000,00 EUR.

8. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
- Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann geprüft werden, ob eine Servicegebühr und/oder Korkgeld berechnet wird.
- Zeitungsanzeigen, die die Einladung zu Veranstaltungen jeder Art enthalten, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Hotelleitung.
- Hat das Landgut Stüttem begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung die Sicherheit des Landgut Stüttem oder der Gäste bedroht, sowie im Falle von höherer Gewalt oder innerer Unruhe, so hat das Landgut Stüttem das Recht, die Veranstaltung abzusagen, In diesem Fall gelten die Regelungen betreffen den Rücktritt entsprechend.

9. Allgemeines
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck-, Rechtschreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Landgut Stüttem gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wipperfürth.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wipperfürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine ihr in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.